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Krebsstatistikverordnung 2019 – verpflichtende Meldung von Krebsdaten
Verordnung vom 21.05.2019

Zusammenfassung

Die Krebsstatistikverordnung 2019 verpflichtet Krankenhäuser und andere Einrichtungen, anonymisierte Krebsdaten elektronisch an Statistik Österreich zu melden. Sie legt die zu meldenden Datenfelder fest, regelt technische Ausnahmen und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Juli 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/21/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Krebsstatistikverordnung 2019 verpflichtet Krankenhäuser und andere Einrichtungen, anonymisierte Krebsdaten elektronisch an Statistik Österreich zu melden. Sie legt die zu meldenden Datenfelder fest, regelt technische Ausnahmen und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Juli 2019.

Schwerpunkte

  • Meldepflichtige müssen Daten über Geschwulstkrankheiten elektronisch und verschlüsselt (ohne Identitätsdaten) an Statistik Österreich übermitteln.
  • Fehlt die technische Möglichkeit für das vbPK‑AS, dürfen stattdessen Sozialversicherungsnummer oder Name und Adresse übermittelt werden; diese Daten werden anschließend anonymisiert.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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