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Berichtspflicht für die Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zur ÖGK
Verordnung vom 21.05.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass seit Juni 2019 monatliche und seit Juli 2019 quartalsweise Berichte über den Stand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse erstellt werden müssen. Die Berichte enthalten unter anderem Meilensteinpläne, Programmrisiken und Analysen von Zielverfehlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/21/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass seit Juni 2019 monatliche und seit Juli 2019 quartalsweise Berichte über den Stand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse erstellt werden müssen. Die Berichte enthalten unter anderem Meilensteinpläne, Programmrisiken und Analysen von Zielverfehlungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, dass sie die Art und den Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse regelt.
  • Ab dem 1. Juni 2019 muss der Überleitungsausschuss, ab dem 1. Jänner 2020 der Verwaltungsrat der ÖGK, monatlich über den Umsetzungsstand berichten; zusätzlich ist ab dem 1. Juli 2019 ein schriftlicher Quartalsbericht zu erstellen.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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