<!--[-->Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (Inkrafttreten 15. Jänner 2019)<!--]-->
Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (Inkrafttreten 15. Jänner 2019)
Verordnung vom 11.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt § 6 der Austro‑Control‑Gebührenverordnung um Absatz 16 und legt neue Gebühren für Lizenzen und Genehmigungen im zivilen Luftfahrtbereich fest. Sie tritt am 15. Jänner 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/11/2019XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt § 6 der Austro‑Control‑Gebührenverordnung um Absatz 16 und legt neue Gebühren für Lizenzen und Genehmigungen im zivilen Luftfahrtbereich fest. Sie tritt am 15. Jänner 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 6 Abs. 2 und 3 des Austro‑Control‑Gesetzes und ergänzt diesen Paragraphen um einen neuen Absatz 16.
  • Absatz 16 legt ein neues Gebührenmodell für ziviles Luftfahrtpersonal fest, inklusive PPL, CPL, ATPL und weitere Lizenzarten.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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