Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (Inkrafttreten 15. Jänner 2019)
Verordnung vom 11.01.2019Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt § 6 der Austro‑Control‑Gebührenverordnung um Absatz 16 und legt neue Gebühren für Lizenzen und Genehmigungen im zivilen Luftfahrtbereich fest. Sie tritt am 15. Jänner 2019 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/11/2019XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt § 6 der Austro‑Control‑Gebührenverordnung um Absatz 16 und legt neue Gebühren für Lizenzen und Genehmigungen im zivilen Luftfahrtbereich fest. Sie tritt am 15. Jänner 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 6 Abs. 2 und 3 des Austro‑Control‑Gesetzes und ergänzt diesen Paragraphen um einen neuen Absatz 16.
- Absatz 16 legt ein neues Gebührenmodell für ziviles Luftfahrtpersonal fest, inklusive PPL, CPL, ATPL und weitere Lizenzarten.
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