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Aufhebung der Regelung zur Heranziehung von Asylwerbern für gemeinnützige Tätigkeiten
Verordnung vom 23.05.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die bisherige Anordnung des Innenministers auf, die Asylwerber und bestimmte andere Ausländer für gemeinnützige Hilfstätigkeiten heranzog und einen Anerkennungsbeitrag vorsah. Damit entfällt die rechtliche Grundlage ab dem Tag der Kundmachung (23 Mai 2019).
Bundesministerium für Inneres5/23/2019XXVI
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die bisherige Anordnung des Innenministers auf, die Asylwerber und bestimmte andere Ausländer für gemeinnützige Hilfstätigkeiten heranzog und einen Anerkennungsbeitrag vorsah. Damit entfällt die rechtliche Grundlage ab dem Tag der Kundmachung (23 Mai 2019).

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die frühere Anordnung des Innenministers auf, die Asylwerber und bestimmte andere Ausländer für gemeinnützige Hilfstätigkeiten heranzog und einen Anerkennungsbeitrag vorsah.
  • Die Aufhebung gilt ab dem Tag der Kundmachung, also 23. Mai 2019, wodurch die bisherige Rechtsgrundlage sofort erlischt.
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