Änderung der Lehrberufsliste und Außerkraftsetzung für Leichtflugzeugbauer, Rauhwaren‑zurichter & Schiffbauer
Verordnung vom 27.05.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 134/2019 ändert die Lehrberufsliste: Sie führt neue Anrechnungsregeln für Friseur, Gastronomiefachmann und weitere Berufe ein und setzt die Ausbildungs‑ sowie Prüfungsordnungen für Leichtflugzeugbauer, Rauhwarenzurichter und Schiffbauer zum 31. Mai 2019 außer Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 134/2019 ändert die Lehrberufsliste: Sie führt neue Anrechnungsregeln für Friseur, Gastronomiefachmann und weitere Berufe ein und setzt die Ausbildungs‑ sowie Prüfungsordnungen für Leichtflugzeugbauer, Rauhwarenzurichter und Schiffbauer zum 31. Mai 2019 außer Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf die Artikel 7, 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) als Rechtsgrundlage für die Änderungen.
- Die bestehenden Ausbildungs‑ und Prüfungsordnungen für den Lehrberuf Leichtflugzeugbauer werden zum 31. Mai 2019 außer Kraft gesetzt; bestehende Lehrverhältnisse bleiben davon unberührt.
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