<!--[-->Änderung der Lehrberufsliste und Außerkraftsetzung für Leichtflugzeugbauer, Rauhwaren‑zurichter & Schiffbauer<!--]-->
Änderung der Lehrberufsliste und Außerkraftsetzung für Leichtflugzeugbauer, Rauhwaren‑zurichter & Schiffbauer
Verordnung vom 27.05.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 134/2019 ändert die Lehrberufsliste: Sie führt neue Anrechnungsregeln für Friseur, Gastronomiefachmann und weitere Berufe ein und setzt die Ausbildungs‑ sowie Prüfungsordnungen für Leichtflugzeugbauer, Rauhwaren­zurichter und Schiffbauer zum 31. Mai 2019 außer Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 134/2019 ändert die Lehrberufsliste: Sie führt neue Anrechnungsregeln für Friseur, Gastronomiefachmann und weitere Berufe ein und setzt die Ausbildungs‑ sowie Prüfungsordnungen für Leichtflugzeugbauer, Rauhwaren­zurichter und Schiffbauer zum 31. Mai 2019 außer Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf die Artikel 7, 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) als Rechtsgrundlage für die Änderungen.
  • Die bestehenden Ausbildungs‑ und Prüfungsordnungen für den Lehrberuf Leichtflugzeugbauer werden zum 31. Mai 2019 außer Kraft gesetzt; bestehende Lehrverhältnisse bleiben davon unberührt.
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