Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Friseur/Friseurin fest, definiert detaillierte Lerninhalte und Prüfungsanforderungen sowie Verhältniszahlen von Lehrlingen zu Fachkräften.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Friseur/Friseurin fest, definiert detaillierte Lerninhalte und Prüfungsanforderungen sowie Verhältniszahlen von Lehrlingen zu Fachkräften.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin) dauert drei Jahre und wird geschlechtsneutral im Lehrvertrag bezeichnet.
- Die Ausbildung umfasst Kundenbetreuung, Terminmanagement, Haarschnitt, Farb- und Umformtechniken, Haut‑ und Nagelpflege sowie betriebswirtschaftliche Aufgaben wie Kassenführung.
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