Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Koch/Köchin fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil mit sieben Kompetenzbereichen und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten: Ausbildungsordnung 1. Juni 2019, Prüfungsordnung 1. Juni 2020.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Umwelt
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Koch/Köchin fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil mit sieben Kompetenzbereichen und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten: Ausbildungsordnung 1. Juni 2019, Prüfungsordnung 1. Juni 2020.Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Koch bzw. zur Köchin dauert drei Jahre und wird geschlechtsspezifisch im Lehrvertrag (Koch/Köchin) bezeichnet.
- Das Berufsprofil definiert sieben Kompetenzbereiche, darunter betriebliche Kommunikation, hygienisches Arbeiten, Mise en place, Lebensmittelverarbeitung, Menüplanung, Speisenausgabe und Warenwirtschaft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.