<!--[-->Prozesstechnik‑Ausbildungs- und Prüfungsordnung (2019/2020)<!--]-->
Prozesstechnik‑Ausbildungs- und Prüfungsordnung (2019/2020)
Verordnung vom 27.05.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreieinhalbjährige Ausbildung im Lehrberuf Prozesstechnik fest, definiert das Berufsbild mit zahlreichen technischen und digitalen Fertigkeiten und regelt die Lehrabschlussprüfung, die seit 2020 gilt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Digitalisierung
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreieinhalbjährige Ausbildung im Lehrberuf Prozesstechnik fest, definiert das Berufsbild mit zahlreichen technischen und digitalen Fertigkeiten und regelt die Lehrabschlussprüfung, die seit 2020 gilt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet den Lehrberuf Prozesstechnik ein, dessen Ausbildungsdauer dreieinhalb Jahre beträgt.
  • Das Berufsbild definiert ein breites Spektrum an technischen und digitalen Kompetenzen, darunter Lesen technischer Unterlagen, Planen von Arbeitsabläufen, Bedienen und Überwachen von Produktionsanlagen sowie Nutzung von ERP‑Systemen und Assistenzsystemen.
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