Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau fest, definiert Kompetenzen, Lernziele und Prüfungsmodalitäten. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Juni 2019 und für die Abschlussprüfung am 1. Juni 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau fest, definiert Kompetenzen, Lernziele und Prüfungsmodalitäten. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Juni 2019 und für die Abschlussprüfung am 1. Juni 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf "Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau" wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst acht Kompetenzbereiche, darunter Arbeiten im betrieblichen Umfeld, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten, Mise en place, Gästebetreuung, Service, Speisen‑ und Getränkezubereitung, Warenwirtschaft und Abrechnung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.