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Restaurantfachmann/-frau‑Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Verordnung vom 27.05.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau fest, definiert Kompetenzen, Lernziele und Prüfungsmodalitäten. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Juni 2019 und für die Abschlussprüfung am 1. Juni 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/27/2019XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau fest, definiert Kompetenzen, Lernziele und Prüfungsmodalitäten. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Juni 2019 und für die Abschlussprüfung am 1. Juni 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf "Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau" wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst acht Kompetenzbereiche, darunter Arbeiten im betrieblichen Umfeld, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten, Mise en place, Gästebetreuung, Service, Speisen‑ und Getränkezubereitung, Warenwirtschaft und Abrechnung.
Dokumente (PDFs)
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