Verordnung zu Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete 2020‑2022
Verordnung vom 03.06.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsfächer in den Abschlussprüfungen 2020‑2022 fest. Sie gilt für Reife‑, Diplom‑ und Berufsreifeprüfungen und ist vom 3. Juni 2019 bis zum 2. Februar 2022 wirksam.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/3/2019XXVI
Bildung
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsfächer in den Abschlussprüfungen 2020‑2022 fest. Sie gilt für Reife‑, Diplom‑ und Berufsreifeprüfungen und ist vom 3. Juni 2019 bis zum 2. Februar 2022 wirksam.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 36 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes und § 35 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige.
- Sie gilt für Reife‑, Reife‑Diplom‑, Diplom‑, Berufsreife‑ und Externistenprüfungen in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 sowie für die darauf folgenden Herbst‑ und Wintertermine.
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