Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge und gilt seit dem 1. Mai 2019 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge und gilt seit dem 1. Mai 2019 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Für jede Produktgruppe wird eine verbindliche Arbeitszeit in Minuten festgelegt, die die reine Fertigungsdauer ohne Materialvorbereitung berücksichtigt.
Dokumente (PDFs)
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