<!--[-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge und gilt seit dem 1. Mai 2019 in ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge und gilt seit dem 1. Mai 2019 in ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Für jede Produktgruppe wird eine verbindliche Arbeitszeit in Minuten festgelegt, die die reine Fertigungsdauer ohne Materialvorbereitung berücksichtigt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zarfl Brigitte, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.