Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren – Mindestlohn 8,61 € + 10 % Zuschlag (ab 01.05.2019)
Verordnung vom 06.06.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiterinnen und -arbeiter im Korb‑ und Bastwarenbereich einen einheitlichen Stundenlohn von 8,61 € plus 10 % Zuschlag fest; sie gilt im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiterinnen und -arbeiter im Korb‑ und Bastwarenbereich einen einheitlichen Stundenlohn von 8,61 € plus 10 % Zuschlag fest; sie gilt im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2019.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag geregelt ist.
- Der Stundenlohn für Heimarbeiterinnen und -arbeiter wird auf 8,61 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.