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Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung in Niederösterreich (Gmünd) – 150. Verordnung 2019
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die 150. Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd fest. Der Stundenlohn beträgt 6,89 €, zuzüglich eines 10‑%igen Heimarbeitszuschlags, Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die 150. Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd fest. Der Stundenlohn beträgt 6,89 €, zuzüglich eines 10‑%igen Heimarbeitszuschlags, Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2019.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für Niederösterreich, Bezirk Gmünd und fachlich für die Herstellung von Kunststoffhülsen, Pumpen und ähnlichen Behältern.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 6,89 € berechnet.
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