Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung – Lohn, Zuschläge und Urlaubsansprüche
Verordnung vom 06.06.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Tarif für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter im Kunststoffsektor fest. Der Stundenlohn beträgt 8,92 €, ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % wird gewährt, und Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse betragen je 8 %. Gültig ab dem 1. Mai 2019 für ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Tarif für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter im Kunststoffsektor fest. Der Stundenlohn beträgt 8,92 €, ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % wird gewährt, und Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse betragen je 8 %. Gültig ab dem 1. Mai 2019 für ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich (räumlich), für die Herstellung und Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen (fachlich) und für alle Auftraggeberinnen und -geber, die entsprechende Heimarbeiter beschäftigen (persönlich).
- Das Stückentgelt wird anhand eines Stundenlohns von 8,92 € berechnet.
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