Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und sonstige Holzwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,61 € plus 10 % Zuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und sonstige Holzwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,61 € plus 10 % Zuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2019.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Grundstundenlohn von 8,61 € berechnet.
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