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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten – Stundensatz, Zuschläge und Inkrafttreten
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, definiert Stückentgelte von 8,78 € bzw. 7,51 € pro Stunde, einen 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration von je 8 %. Der Tarif gilt ab 1. Mai 2019 für ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht
Kulturpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, definiert Stückentgelte von 8,78 € bzw. 7,51 € pro Stunde, einen 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration von je 8 %. Der Tarif gilt ab 1. Mai 2019 für ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle kunstgewerblichen Arbeiten, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
  • Für qualifizierte kunstgewerbliche Arbeiten wird ein Stundenlohn von 8,78 € zugrunde gelegt.
Dokumente (PDFs)
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