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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken
Verordnung vom 06.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 156/2019 legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von €8,50 plus 10 % Zuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/6/2019XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 156/2019 legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von €8,50 plus 10 % Zuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2019.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Kollektivverträge geregelt sind.
  • Der Grundlohn wird nach dem Kollektivvertrag der Buchbinder, Kartonagewaren‑ und Etuierzeuger berechnet und beträgt €8,50 pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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