Zusammenfassung
Die Verordnung 2019 ergänzt die Zeugnisformularverordnung um ein neues Feld, das den Besuch einer Deutschförderklasse und die Nicht‑Beurteilung dokumentiert, passt Formulierungen an und legt das Inkrafttreten zum 13. Juni 2019 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/13/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2019 ergänzt die Zeugnisformularverordnung um ein neues Feld, das den Besuch einer Deutschförderklasse und die Nicht‑Beurteilung dokumentiert, passt Formulierungen an und legt das Inkrafttreten zum 13. Juni 2019 fest.Schwerpunkte
- Schulen müssen in die Schulbesuchsbestätigung eintragen, dass ein Schüler eine Deutschförderklasse besucht hat und deshalb nicht beurteilt wurde.
- Im Wortlaut von § 7 Absatz 2 wird das Wort „zweiter“ durch „letzter“ ersetzt und ein Hinweis eingefügt, dass die Ausnahme beim Besuch einer Deutschförderklasse gilt.
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