Bundesministerium für Inneres1/17/2019XXVI
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Jänner 2019 erhöht die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende: Grundvergütung € 339,00 und Zuschlag € 185,70, gültig ab dem 1. Jänner 2019.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung wird auf € 339,00 festgelegt und der Zuschlag zur Grundvergütung auf € 185,70 erhöht.
- Die Verordnung stützt sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, das die Anpassung der Vergütung erlaubt.
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