<!--[-->Änderung der Urkundenarchivverordnung – Festlegung von Dokument‑ und Signaturformaten<!--]-->
Änderung der Urkundenarchivverordnung – Festlegung von Dokument‑ und Signaturformaten
Verordnung vom 24.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 legt einheitliche Dokument‑ und Signaturformate für digitale Urkunden fest, verlangt die Prüfung vorhandener Signaturen vor der Archivierung und tritt am 2. Mai 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz6/24/2019XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 legt einheitliche Dokument‑ und Signaturformate für digitale Urkunden fest, verlangt die Prüfung vorhandener Signaturen vor der Archivierung und tritt am 2. Mai 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für digitale Urkunden dürfen nur die Dateiformate TIFF und PDF sowie die Signaturformate XML‑DSig und PAdES verwendet werden.
  • Vor der Ablage einer Urkunde im Archiv muss das einstellende Organ die vorhandenen XML‑DSig‑ und PAdES‑Signaturen prüfen.
Dokumente (PDFs)
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Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

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