Änderung der Unternehmensdemografiestatistik‑Verordnung (Kostenersatz & Evaluierung)
Verordnung vom 24.06.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2019 ändert die Unternehmensdemografiestatistik‑Verordnung, legt Kostenersätze für 2019/2020 fest und sieht eine jährliche Evaluierung der Kosten vor.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/24/2019XXVI
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2019 ändert die Unternehmensdemografiestatistik‑Verordnung, legt Kostenersätze für 2019/2020 fest und sieht eine jährliche Evaluierung der Kosten vor.Schwerpunkte
- Die Verordnung benennt den Titel neu und fügt die Paragraphen 13 und 14 mit neuen Regelungen zum Kostenersatz ein.
- Für das Jahr 2019 wird ein maximaler Kostenersatz von 126 150 € und für 2020 von 129 304 € festgelegt.
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