<!--[-->Änderung der Unternehmensdemografiestatistik‑Verordnung (Kostenersatz & Evaluierung)<!--]-->
Änderung der Unternehmensdemografiestatistik‑Verordnung (Kostenersatz & Evaluierung)
Verordnung vom 24.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 166/2019 ändert die Unternehmensdemografiestatistik‑Verordnung, legt Kostenersätze für 2019/2020 fest und sieht eine jährliche Evaluierung der Kosten vor.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/24/2019XXVI
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 166/2019 ändert die Unternehmensdemografiestatistik‑Verordnung, legt Kostenersätze für 2019/2020 fest und sieht eine jährliche Evaluierung der Kosten vor.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung benennt den Titel neu und fügt die Paragraphen 13 und 14 mit neuen Regelungen zum Kostenersatz ein.
  • Für das Jahr 2019 wird ein maximaler Kostenersatz von 126 150 € und für 2020 von 129 304 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Udolf-Strobl Elisabeth, Mag. © Parlamentsdirektion

Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.