Änderung der Suchtgiftverordnung – Aufnahme neuer synthetischer Drogen (2019)
Verordnung vom 26.06.2019Zusammenfassung
Die 167. Verordnung von 2019 ergänzt die Suchtgiftverordnung um zahlreiche neue synthetische Drogen in mehreren Anhängen, die am Tag der Kundmachung wirksam werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/26/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 167. Verordnung von 2019 ergänzt die Suchtgiftverordnung um zahlreiche neue synthetische Drogen in mehreren Anhängen, die am Tag der Kundmachung wirksam werden.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 13 wird zu § 35 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der neuen Anhänge zum Tag der Kundmachung festlegt.
- Die Änderungen beruhen auf § 2 Abs. 1‑3 SMG, die die Einordnung neuer Stoffe mit vergleichbarem Gefährdungspotential erlaubt.
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