139. Änderung der Arzneitaxe – neue Preise und Bezeichnungen (Inkrafttreten 01.07.2019)
Verordnung vom 27.06.2019Zusammenfassung
Die 139. Änderung der Arzneitaxe aktualisiert die Preislisten und Bezeichnungen von Arzneimitteln und tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/27/2019XXVI
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 139. Änderung der Arzneitaxe aktualisiert die Preislisten und Bezeichnungen von Arzneimitteln und tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (56) wird eingefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anlage B zum 1. Juli 2019 festlegt.
- Die Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel werden in Anlage B neu festgelegt; die Preise gelten ab dem 1. Juli 2019.
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