Novelle der Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO) 2019 – Anpassungen an EU‑Richtlinien und neue Berichtspflichten
Verordnung vom 27.06.2019Zusammenfassung
Die EAG‑VO‑Novelle 2019 aktualisiert die österreichische Elektro‑Altgeräteverordnung, ersetzt veraltete Begriffe, führt neue Berichtspflichten ein und erweitert Anhang 2 um zahlreiche Stoff‑ und Gerätebeschränkungen. Die meisten Änderungen gelten ab dem 28. Juni 2019, einzelne Bestimmungen treten am 1. Jänner 2020 bzw. am 21. Juli 2021‑2024 in Kraft.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/27/2019XXVI
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die EAG‑VO‑Novelle 2019 aktualisiert die österreichische Elektro‑Altgeräteverordnung, ersetzt veraltete Begriffe, führt neue Berichtspflichten ein und erweitert Anhang 2 um zahlreiche Stoff‑ und Gerätebeschränkungen. Die meisten Änderungen gelten ab dem 28. Juni 2019, einzelne Bestimmungen treten am 1. Jänner 2020 bzw. am 21. Juli 2021‑2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Wortlaut „unter die in Anhang 1 genannten Gerätekategorien fallen und“ wird aus § 3 Z 1 gestrichen, wodurch die Formulierung klarer wird.
- Der Ausdruck „Sammel‑ und Behandlungskategorien“ wird in § 18 Abs. 1 Z 1 sowie in § 23 Abs. 1, 3 und 4 durch „Gerätekategorien gemäß Anhang 1a“ ersetzt, um die neue Kategorisierung zu berücksichtigen.
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