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Einrichtung und Nutzung der Sozialbetrugsdatenbank (SBBDB‑VO)
Verordnung vom 27.06.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung, Sicherheit und Löschung von Daten in einer zentralen Sozialbetrugsdatenbank, die am 1. Jänner 2019 in Betrieb genommen wurde.
Bundesministerium für Finanzen6/27/2019XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung, Sicherheit und Löschung von Daten in einer zentralen Sozialbetrugsdatenbank, die am 1. Jänner 2019 in Betrieb genommen wurde.

Schwerpunkte

  • Erfassung von Daten: Unternehmen müssen diverse Informationen (Geschäftszahlen, Sitz, Firmenbuchnummer, Betriebsgegenstand, Personaldaten, Verdachtsdarstellung und Lohn‑/Sozialabgaben) in der Sozialbetrugsdatenbank eintragen.
  • Datensicherheit: Nur benannte Personen dürfen auf die Datenbank zugreifen, Zugriffsrechte werden eigenverantwortlich verwaltet und jeder Zugriff wird protokolliert.
Dokumente (PDFs)
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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