Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erfassung, Sicherheit und Löschung von Daten in einer zentralen Sozialbetrugsdatenbank, die am 1. Jänner 2019 in Betrieb genommen wurde.Bundesministerium für Finanzen6/27/2019XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erfassung, Sicherheit und Löschung von Daten in einer zentralen Sozialbetrugsdatenbank, die am 1. Jänner 2019 in Betrieb genommen wurde.Schwerpunkte
- Erfassung von Daten: Unternehmen müssen diverse Informationen (Geschäftszahlen, Sitz, Firmenbuchnummer, Betriebsgegenstand, Personaldaten, Verdachtsdarstellung und Lohn‑/Sozialabgaben) in der Sozialbetrugsdatenbank eintragen.
- Datensicherheit: Nur benannte Personen dürfen auf die Datenbank zugreifen, Zugriffsrechte werden eigenverantwortlich verwaltet und jeder Zugriff wird protokolliert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.