Streichung der Männer‑Förderungs‑Klausel im Frauenförderungsplan (BGBl. I 2019/176)
Verordnung vom 01.07.2019Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 streicht aus dem Frauenförderungsplan eine Passage, die bei einem Frauenanteil von mindestens 65 % Maßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils vorsah. Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 11a des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz7/1/2019XXVI
Gleichbehandlung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 streicht aus dem Frauenförderungsplan eine Passage, die bei einem Frauenanteil von mindestens 65 % Maßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils vorsah. Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 11a des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Basis von § 11a des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes geändert.
- In der Anlage zum Frauenförderungsplan wird die Formulierung entfernt, die bei einem Frauenanteil von 65 % oder mehr Maßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils vorsah.
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