<!--[-->Verordnung zur Erstellung von Häuser‑ und Wohnungspreisindizes (2019‑2023)<!--]-->
Verordnung zur Erstellung von Häuser‑ und Wohnungspreisindizes (2019‑2023)
Verordnung vom 01.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 verpflichtet die Statistik‑Austria, vierteljährlich Daten zu Haus‑ und Wohnungstransaktionen zu erheben und daraus Preisindizes zu berechnen. Die Ergebnisse werden innerhalb von 90 Tagen online veröffentlicht; die Kosten werden jährlich mit ca. 98 562 € (plus Indexierung) erstattet.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/1/2019XXVI
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 verpflichtet die Statistik‑Austria, vierteljährlich Daten zu Haus‑ und Wohnungstransaktionen zu erheben und daraus Preisindizes zu berechnen. Die Ergebnisse werden innerhalb von 90 Tagen online veröffentlicht; die Kosten werden jährlich mit ca. 98 562 € (plus Indexierung) erstattet.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss vierteljährlich Daten zu Haus‑ und Wohnungstransaktionen erheben, um einen Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum und einen Immobilienpreisindex zu erstellen.
  • Erhebungsmerkmale umfassen Kaufpreis, Grundstücksgröße, Lageparameter, Baujahr, Energiekennzahlen und weitere Angaben zu Haus‑ bzw. Wohnungsmerkmalen.
Dokumente (PDFs)
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