Zusammenfassung
Die Verordnung vom 1. Juli 2019 regelt die Zahlung öffentlicher Abgaben über das SEPA‑Lastschriftverfahren, legt Voraussetzungen für ein Lastschriftmandat fest und definiert Informations‑ und Widerrufsrechte der Steuerpflichtigen.Bundesministerium für Finanzen7/1/2019XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 1. Juli 2019 regelt die Zahlung öffentlicher Abgaben über das SEPA‑Lastschriftverfahren, legt Voraussetzungen für ein Lastschriftmandat fest und definiert Informations‑ und Widerrufsrechte der Steuerpflichtigen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Entrichtung öffentlicher Abgaben und Beiträge per SEPA‑Lastschriftverfahren.
- Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer dürfen ausschließlich über das SEPA‑Lastschriftverfahren geleistet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.