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Verordnung zur Entrichtung von Abgaben per SEPA‑Lastschriftverfahren
Verordnung vom 01.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. Juli 2019 regelt die Zahlung öffentlicher Abgaben über das SEPA‑Lastschriftverfahren, legt Voraussetzungen für ein Lastschriftmandat fest und definiert Informations‑ und Widerrufsrechte der Steuerpflichtigen.
Bundesministerium für Finanzen7/1/2019XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. Juli 2019 regelt die Zahlung öffentlicher Abgaben über das SEPA‑Lastschriftverfahren, legt Voraussetzungen für ein Lastschriftmandat fest und definiert Informations‑ und Widerrufsrechte der Steuerpflichtigen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Entrichtung öffentlicher Abgaben und Beiträge per SEPA‑Lastschriftverfahren.
  • Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer dürfen ausschließlich über das SEPA‑Lastschriftverfahren geleistet werden.
Dokumente (PDFs)
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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