Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung – Wegfall der Zusatzprüfung & Anpassung von Studienrichtungen (2023)
Verordnung vom 03.07.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 182/2019 ändert die Universitätsberechtigungsverordnung: Sie hebt die Zusatzprüfung in Biologie/Umweltkunde für Schüler*innen mit entsprechender Vorbildung auf, passt Fachbezeichnungen an und fügt neue Studienbereiche hinzu. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2019.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/3/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 182/2019 ändert die Universitätsberechtigungsverordnung: Sie hebt die Zusatzprüfung in Biologie/Umweltkunde für Schüler*innen mit entsprechender Vorbildung auf, passt Fachbezeichnungen an und fügt neue Studienbereiche hinzu. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2019.Schwerpunkte
- Die Zusatzprüfung in Biologie und Umweltkunde entfällt, wenn die/der Schüler*in nach der 8. Schulstufe mindestens vier Wochenstunden naturwissenschaftlicher Fächer besucht hat.
- In der Tabelle der Studienrichtungen werden Bezeichnungen geändert: „Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling“ wird zu „Industrielle Umweltschutz‑ und Verfahrenstechnik“, und „Werkstoffwissenschaften“ wird zu „Werkstoffwissenschaft“. Zusätzlich werden die neuen Fachbereiche Recyclingtechnik, Industrielogistik und Industrielle Energietechnik unter der Studienrichtung Industrial Design eingefügt.
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