Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (LuftAV) – Schutz bei Lawinenauslösungen
Verordnung vom 04.07.2019Zusammenfassung
Die LuftAV legt fest, wie Arbeitnehmer*innen beim Lawinenauslösen aus Hubschraubern und an Flughäfen geschützt werden müssen. Sie definiert technische Anforderungen, zulässige Sprengladungen, notwendiges Personal und Sicherheitsmaßnahmen. Inkrafttreten war am 3. Juli 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz7/4/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die LuftAV legt fest, wie Arbeitnehmer*innen beim Lawinenauslösen aus Hubschraubern und an Flughäfen geschützt werden müssen. Sie definiert technische Anforderungen, zulässige Sprengladungen, notwendiges Personal und Sicherheitsmaßnahmen. Inkrafttreten war am 3. Juli 2019.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Betreiber von Luftfahrzeugen, die Lawinen aus Hubschraubern auslösen, sowie für Tätigkeiten an der Außenseite ziviler Flugzeuge, jedoch nicht für Bundesluftfahrzeuge im öffentlichen Dienst.
- Hubschrauber, die für Lawinenauslösungen eingesetzt werden, müssen über ausreichende Bewegungsfreiheit und einen funktionierenden künstlichen Horizont verfügen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.