Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Bäcker, definiert Lerninhalte und legt die Struktur der Lehrabschlussprüfung fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Bäcker, definiert Lerninhalte und legt die Struktur der Lehrabschlussprüfung fest.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Bäckerei wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Das Berufsprofil definiert die Kernaufgaben wie Bestellungen, Rohstoffprüfung, Teigbearbeitung, Backen und Qualitätskontrolle.
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