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Bäckerei‑Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung 2019
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Bäcker, definiert Lerninhalte und legt die Struktur der Lehrabschlussprüfung fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Bäcker, definiert Lerninhalte und legt die Struktur der Lehrabschlussprüfung fest.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Bäckerei wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil definiert die Kernaufgaben wie Bestellungen, Rohstoffprüfung, Teigbearbeitung, Backen und Qualitätskontrolle.
Dokumente (PDFs)
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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