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Betonbauspezialist/-in – Ausbildungsordnung 2020
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vier‑jährige Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in mit zwei Fachschwerpunkten, definiert Inhalte, Prüfungen und digitale Hilfsmittel und tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Digitalisierung
Berufsausbildung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vier‑jährige Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in mit zwei Fachschwerpunkten, definiert Inhalte, Prüfungen und digitale Hilfsmittel und tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in wird als vier‑jährige Schwerpunktlehrzeit eingerichtet.
  • Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
Dokumente (PDFs)
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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