Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vier‑jährige Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in mit zwei Fachschwerpunkten, definiert Inhalte, Prüfungen und digitale Hilfsmittel und tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Digitalisierung
Berufsausbildung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vier‑jährige Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in mit zwei Fachschwerpunkten, definiert Inhalte, Prüfungen und digitale Hilfsmittel und tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Betonbauspezialisten/‑in wird als vier‑jährige Schwerpunktlehrzeit eingerichtet.
- Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.