Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung, das Berufsprofil und die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin. Sie trat am 1. August 2019 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Umwelt
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung, das Berufsprofil und die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin. Sie trat am 1. August 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Lehre dauert drei Jahre; in Lehrverträgen, Zeugnissen und anderen Dokumenten wird das Geschlecht des Lernenden berücksichtigt (Dachdecker bzw. Dachdeckerin).
- Das Berufsprofil definiert die Kernaufgaben: Baustellensicherung, Wasserableitung, Montage von Bauteilen (z. B. Lüfter, Solaranlagen), Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie Qualitäts‑ und Sicherheitskontrollen.
Dokumente (PDFs)
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