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Dachdecker/Dachdeckerin‑Ausbildungsordnung 2019
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung, das Berufsprofil und die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin. Sie trat am 1. August 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Umwelt
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung, das Berufsprofil und die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Dachdecker/Dachdeckerin. Sie trat am 1. August 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Lehre dauert drei Jahre; in Lehrverträgen, Zeugnissen und anderen Dokumenten wird das Geschlecht des Lernenden berücksichtigt (Dachdecker bzw. Dachdeckerin).
  • Das Berufsprofil definiert die Kernaufgaben: Baustellensicherung, Wasserableitung, Montage von Bauteilen (z. B. Lüfter, Solaranlagen), Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie Qualitäts‑ und Sicherheitskontrollen.
Dokumente (PDFs)
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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