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Fahrradmechatronik‑Ausbildungsordnung (Lehrberuf)
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 193/2019 führt den dreijährigen Lehrberuf Fahrradmechatronik ein, definiert die Ausbildungsinhalte, legt die Prüfungsmodalitäten fest und bestimmt das Inkrafttreten am 1. August 2019.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 193/2019 führt den dreijährigen Lehrberuf Fahrradmechatronik ein, definiert die Ausbildungsinhalte, legt die Prüfungsmodalitäten fest und bestimmt das Inkrafttreten am 1. August 2019.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft den neuen Lehrberuf Fahrradmechatronik, der als dreijährige Ausbildung eingerichtet wird.
  • Ein Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2024 möglich, danach kann der Lehrberuf nicht mehr neu begonnen werden.
Dokumente (PDFs)
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