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Hochbau‑Ausbildungsordnung 2019
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung im Hochbau, definiert das Berufsbild, legt Kompetenzen fest und bestimmt Prüfungsmodalitäten. Sie tritt für Ausbildungsteile am 1. Januar 2020 und für Prüfungen am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Digitalisierung
Berufsausbildung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung im Hochbau, definiert das Berufsbild, legt Kompetenzen fest und bestimmt Prüfungsmodalitäten. Sie tritt für Ausbildungsteile am 1. Januar 2020 und für Prüfungen am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Hochbau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet; ein Einstieg ist bis zum 31. Dezember 2025 möglich.
  • Das Arbeitsgebiet umfasst fachbezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, insbesondere Neubau, Umbau und Sanierung unter Einsatz moderner digitaler Hilfsmittel.
Dokumente (PDFs)
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