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Ausbildungsordnung für Hochbauspezialist*innen
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Berufsausbildung zum Hochbauspezialisten/‑spezialistin fest: vierjährige Ausbildung mit den Schwerpunkten Neubau und Sanierung, moderne digitale Hilfsmittel, Prüfungsanforderungen und ein Eintrittszeitraum bis 31. August 2026.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Berufsausbildung zum Hochbauspezialisten/‑spezialistin fest: vierjährige Ausbildung mit den Schwerpunkten Neubau und Sanierung, moderne digitale Hilfsmittel, Prüfungsanforderungen und ein Eintrittszeitraum bis 31. August 2026.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer vierjährigen Ausbildungszeit eingerichtet, wobei die Schwerpunkte Neubau und Sanierung definiert sind.
  • Das Arbeitsgebiet umfasst fachbezogene Tätigkeiten im Bauwesen, wobei moderne digitale Hilfsmittel (z. B. BIM, digitale Vermessungsgeräte) zum Einsatz kommen.
Dokumente (PDFs)
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