Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung, das Berufsprofil und die Prüfungsanforderungen für angehende Spengler*innen fest. Sie tritt am 1. August 2019 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Handwerk
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung, das Berufsprofil und die Prüfungsanforderungen für angehende Spengler*innen fest. Sie tritt am 1. August 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf Spengler/Spenglerin wird eingeführt, dessen Ausbildungsdauer drei Jahre beträgt.
- Das Berufsprofil umfasst neun Tätigkeitsbereiche, darunter das Einrichten von Baustellen, das Herstellen von Verbindungen und das Schützen von Oberflächen.
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