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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Sportgerätefachkraft
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Sportgerätefachkraft fest, definiert das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten. Der Einstieg ist bis 31. August 2024 möglich; die Regelungen traten am 1. August 2019 (Ausbildung) bzw. am 1. Jänner 2020 (Prüfung) in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Arbeitsmarkt
Berufsbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Sportgerätefachkraft fest, definiert das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten. Der Einstieg ist bis 31. August 2024 möglich; die Regelungen traten am 1. August 2019 (Ausbildung) bzw. am 1. Jänner 2020 (Prüfung) in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft und legt die dreijährige Lehrzeit fest.
  • Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2024 möglich.
Dokumente (PDFs)
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