Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Sportgerätefachkraft fest, definiert das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten. Der Einstieg ist bis 31. August 2024 möglich; die Regelungen traten am 1. August 2019 (Ausbildung) bzw. am 1. Jänner 2020 (Prüfung) in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Arbeitsmarkt
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Sportgerätefachkraft fest, definiert das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten. Der Einstieg ist bis 31. August 2024 möglich; die Regelungen traten am 1. August 2019 (Ausbildung) bzw. am 1. Jänner 2020 (Prüfung) in Kraft.Schwerpunkte
- Die Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft und legt die dreijährige Lehrzeit fest.
- Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2024 möglich.
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