Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche ausländischen Fachkräfte 2019 als besonders hochqualifiziert gelten und damit eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Voraussetzung ist ein Mindestpunktewert von 65; die Regelung gilt vom 2. Jänner bis zum 31. Dezember 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/2/2019XXVI
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche ausländischen Fachkräfte 2019 als besonders hochqualifiziert gelten und damit eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Voraussetzung ist ein Mindestpunktewert von 65; die Regelung gilt vom 2. Jänner bis zum 31. Dezember 2019.Schwerpunkte
- Ausländerinnen und Ausländer, die eine der in Anlage A aufgeführten Ausbildungen besitzen, können im Jahr 2019 als besonders hochqualifiziert zugelassen werden.
- Voraussetzung für die Zulassung ist eine Mindestpunkteanzahl von 65 nach Anlage A des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
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