<!--[-->Zulassung von besonders hochqualifizierten Ausländern für 2019<!--]-->
Zulassung von besonders hochqualifizierten Ausländern für 2019
Verordnung vom 02.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche ausländischen Fachkräfte 2019 als besonders hochqualifiziert gelten und damit eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Voraussetzung ist ein Mindestpunktewert von 65; die Regelung gilt vom 2. Jänner bis zum 31. Dezember 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/2/2019XXVI
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche ausländischen Fachkräfte 2019 als besonders hochqualifiziert gelten und damit eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Voraussetzung ist ein Mindestpunktewert von 65; die Regelung gilt vom 2. Jänner bis zum 31. Dezember 2019.

Schwerpunkte

  • Ausländerinnen und Ausländer, die eine der in Anlage A aufgeführten Ausbildungen besitzen, können im Jahr 2019 als besonders hochqualifiziert zugelassen werden.
  • Voraussetzung für die Zulassung ist eine Mindestpunkteanzahl von 65 nach Anlage A des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.