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Tiefbau‑Ausbildungsordnung – Regelung des Lehrberufs und der Abschlussprüfung
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die 200. Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Tiefbau fest, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Struktur der Abschlussprüfung. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Januar 2020 und für die Prüfungsbestimmungen am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die 200. Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Tiefbau fest, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Struktur der Abschlussprüfung. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Januar 2020 und für die Prüfungsbestimmungen am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet den Lehrberuf Tiefbau ein, der über drei Jahre ausgebildet wird.
  • Im Lehrvertrag wird das Geschlecht des Lernenden berücksichtigt (Tiefbauer/Tiefbauerin).
Dokumente (PDFs)
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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