Tiefbau‑Ausbildungsordnung – Regelung des Lehrberufs und der Abschlussprüfung
Verordnung vom 04.07.2019Zusammenfassung
Die 200. Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Tiefbau fest, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Struktur der Abschlussprüfung. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Januar 2020 und für die Prüfungsbestimmungen am 1. Oktober 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die 200. Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Tiefbau fest, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Struktur der Abschlussprüfung. Sie tritt für die Ausbildung am 1. Januar 2020 und für die Prüfungsbestimmungen am 1. Oktober 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet den Lehrberuf Tiefbau ein, der über drei Jahre ausgebildet wird.
- Im Lehrvertrag wird das Geschlecht des Lernenden berücksichtigt (Tiefbauer/Tiefbauerin).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.