<!--[-->Einführung des Lehrberufs Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin<!--]-->
Einführung des Lehrberufs Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin
Verordnung vom 04.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ein, teilt die Ausbildung in drei Schwerpunkte und legt Prüfungs‑ sowie Inkrafttretensdaten fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ein, teilt die Ausbildung in drei Schwerpunkte und legt Prüfungs‑ sowie Inkrafttretensdaten fest.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Tiefbauspezialisten kann bis zum 31. August 2026 begonnen werden.
  • Die Ausbildungsordnung (Abschnitte 1‑5 und 16) ist seit dem 1. Januar 2020 verbindlich.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Udolf-Strobl Elisabeth, Mag. © Parlamentsdirektion

Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.