Zusammenfassung
Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ein, teilt die Ausbildung in drei Schwerpunkte und legt Prüfungs‑ sowie Inkrafttretensdaten fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/4/2019XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin ein, teilt die Ausbildung in drei Schwerpunkte und legt Prüfungs‑ sowie Inkrafttretensdaten fest.Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Tiefbauspezialisten kann bis zum 31. August 2026 begonnen werden.
- Die Ausbildungsordnung (Abschnitte 1‑5 und 16) ist seit dem 1. Januar 2020 verbindlich.
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