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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Juli 2019)
Verordnung vom 08.07.2019

Zusammenfassung

Die 205. Verordnung legt für Juli 2019 für jede im Ausland eingesetzte Dienststelle einen Hundertsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres7/8/2019XXVI
Finanzwesen
Personalwesen
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die 205. Verordnung legt für Juli 2019 für jede im Ausland eingesetzte Dienststelle einen Hundertsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Juli 2019 für jedes im Ausland eingesetzte Dienstort einen spezifischen Hundertsatz fest.
  • Der rechtliche Hintergrund ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Festlegung von Hundertsätzen ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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