Zusammenfassung
Die 205. Verordnung legt für Juli 2019 für jede im Ausland eingesetzte Dienststelle einen Hundertsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres7/8/2019XXVI
Finanzwesen
Personalwesen
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die 205. Verordnung legt für Juli 2019 für jede im Ausland eingesetzte Dienststelle einen Hundertsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Juli 2019 für jedes im Ausland eingesetzte Dienstort einen spezifischen Hundertsatz fest.
- Der rechtliche Hintergrund ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Festlegung von Hundertsätzen ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.