Verordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei passiven Einkünften niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften
Verordnung vom 25.01.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Österreich passives Einkommen von niedrigbesteuerten ausländischen Körperschaften prüft und gegebenenfalls besteuert. Sie definiert Schwellenwerte, Substanznachweise und Regeln für den Methodenwechsel, um Steuervermeidung zu verhindern.Bundesministerium für Finanzen1/25/2019XXVI
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Österreich passives Einkommen von niedrigbesteuerten ausländischen Körperschaften prüft und gegebenenfalls besteuert. Sie definiert Schwellenwerte, Substanznachweise und Regeln für den Methodenwechsel, um Steuervermeidung zu verhindern.Schwerpunkte
- Die Verordnung verlangt, dass für jedes Wirtschaftsjahr das Einkommen einer ausländischen Körperschaft mit den tatsächlich im Ausland gezahlten Steuern verglichen wird, um eine mögliche Niedrigbesteuerung zu prüfen.
- Die Drittelgrenze legt fest, dass passive Einkünfte höchstens ein Drittel der Gesamteinkünfte eines Jahres betragen dürfen; wird diese Grenze nur leicht überschritten, können die beiden Vorjahre mit einbezogen werden.
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