<!--[-->Verordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei passiven Einkünften niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften<!--]-->
Verordnung zur Hinzurechnungsbesteuerung bei passiven Einkünften niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften
Verordnung vom 25.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Österreich passives Einkommen von niedrigbesteuerten ausländischen Körperschaften prüft und gegebenenfalls besteuert. Sie definiert Schwellenwerte, Substanznachweise und Regeln für den Methodenwechsel, um Steuervermeidung zu verhindern.
Bundesministerium für Finanzen1/25/2019XXVI
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Österreich passives Einkommen von niedrigbesteuerten ausländischen Körperschaften prüft und gegebenenfalls besteuert. Sie definiert Schwellenwerte, Substanznachweise und Regeln für den Methodenwechsel, um Steuervermeidung zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verlangt, dass für jedes Wirtschaftsjahr das Einkommen einer ausländischen Körperschaft mit den tatsächlich im Ausland gezahlten Steuern verglichen wird, um eine mögliche Niedrigbesteuerung zu prüfen.
  • Die Drittelgrenze legt fest, dass passive Einkünfte höchstens ein Drittel der Gesamteinkünfte eines Jahres betragen dürfen; wird diese Grenze nur leicht überschritten, können die beiden Vorjahre mit einbezogen werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Löger Hartwig © Parlamentsdirektion

Löger Hartwig

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.