Fahrverbot für lange LKWs auf den A13‑Rampen Innsbruck Süd (01.08.2019–14.01.2020)
Verordnung vom 15.07.2019Zusammenfassung
Ein vorübergehendes Fahrverbot für Fahrzeuge über 12 Meter Länge gilt auf den Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Innsbruck Süd (A13) von 1. August 2019 bis 14. Januar 2020, Montag‑Samstag 07:00‑18:00 Uhr, mit Ausnahmen für lokalen Ziel‑ und Quellverkehr.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/15/2019XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Ein vorübergehendes Fahrverbot für Fahrzeuge über 12 Meter Länge gilt auf den Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Innsbruck Süd (A13) von 1. August 2019 bis 14. Januar 2020, Montag‑Samstag 07:00‑18:00 Uhr, mit Ausnahmen für lokalen Ziel‑ und Quellverkehr.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot gilt für Lastkraftfahrzeuge und Gespanne, deren Gesamtlänge 12 Meter überschreitet, auf den Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Innsbruck Süd von Montag bis Samstag, jeweils zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr.
- Ausgenommen vom Verbot ist Ziel‑ und Quellverkehr innerhalb der Gemeinden Natters, Mutters, Schönberg im Stubaital, Fulpmes Mieders, Telfes im Stubai, Neustift im Stubaital, Mühlbachl, Pfons, Matrei am Brenner, Navis, Steinach am Brenner, Trins, Gschnitz, Schmirn, Vals, Gries am Brenner, Obernberg am Brenner, Götzens und Birgitz.
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