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Fahrverbot für lange Lkw‑Kombinationen auf den A12‑Abfahrtsrampen Wattens (08/2019‑01/2020)
Verordnung vom 15.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet von 01.08.2019 bis 14.01.2020 das Befahren der A12‑Abfahrtsrampen bei Wattens für Lkw‑Kombinationen über 12 Meter zwischen 06:00 und 10:00 Uhr, ausgenommen lokaler Ziel‑ und Quellverkehr.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/15/2019XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet von 01.08.2019 bis 14.01.2020 das Befahren der A12‑Abfahrtsrampen bei Wattens für Lkw‑Kombinationen über 12 Meter zwischen 06:00 und 10:00 Uhr, ausgenommen lokaler Ziel‑ und Quellverkehr.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot gilt für Lkw‑Kombinationen länger als 12 Meter auf den Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Wattens von 06:00 bis 10:00 Uhr, Montag‑Samstag, im Zeitraum 01.08.2019 – 14.01.2020.
  • Der Ziel‑ und Quellverkehr in den Gemeinden Baumkirchen, Fritzens, Kolsass, Kolsassberg, Volders, Wattens, Wattenberg und Weer ist von dem Verbot ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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