Erklärung des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 19.07.2019Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird. Er gilt für alle privaten Anbieter außerbetrieblicher Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Personengruppen wie Praktikant*innen und Volontär*innen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz7/19/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird. Er gilt für alle privaten Anbieter außerbetrieblicher Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Personengruppen wie Praktikant*innen und Volontär*innen.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs rechtsverbindlich wird.
- Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen sind öffentlich‑rechtliche Einrichtungen.
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