Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Rückzahlungs‑ und Erstattungsanträge für Einkommen‑ und Körperschaftsteuer über ein webbasiertes Formular mit umfangreichen Angaben eingereicht werden müssen.Bundesministerium für Finanzen1/25/2019XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Rückzahlungs‑ und Erstattungsanträge für Einkommen‑ und Körperschaftsteuer über ein webbasiertes Formular mit umfangreichen Angaben eingereicht werden müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert das Anwendungsgebiet: Sie gilt für die Vorausmeldung im Zusammenhang mit Rückzahlungs‑ oder Erstattungsanträgen von Einkommen‑ und Körperschaftsteuer.
- Die Meldung muss über ein von der Finanzverwaltung bereitgestelltes Online‑Formular erfolgen; das Formular ist in Deutsch oder Englisch ausfüllbar.
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