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Vorausmeldung bei Steuer‑Rückzahlung und -Erstattung (Verordnung 2019)
Verordnung vom 25.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Rückzahlungs‑ und Erstattungsanträge für Einkommen‑ und Körperschaftsteuer über ein webbasiertes Formular mit umfangreichen Angaben eingereicht werden müssen.
Bundesministerium für Finanzen1/25/2019XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Rückzahlungs‑ und Erstattungsanträge für Einkommen‑ und Körperschaftsteuer über ein webbasiertes Formular mit umfangreichen Angaben eingereicht werden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert das Anwendungsgebiet: Sie gilt für die Vorausmeldung im Zusammenhang mit Rückzahlungs‑ oder Erstattungsanträgen von Einkommen‑ und Körperschaftsteuer.
  • Die Meldung muss über ein von der Finanzverwaltung bereitgestelltes Online‑Formular erfolgen; das Formular ist in Deutsch oder Englisch ausfüllbar.
Dokumente (PDFs)
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