Zusammenfassung
Die Verordnung 220/2019 ändert die Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung und führt neue Stichproben‑ sowie Prüfungsintervalle für Rinder‑ und Schweine‑Schlachtkörper ein. Sie legt fest, wie viele Tiere mindestens kontrolliert werden müssen und wie oft Kontrollen je nach Schlachtvolumen stattfinden.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/23/2019XXVI
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 220/2019 ändert die Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung und führt neue Stichproben‑ sowie Prüfungsintervalle für Rinder‑ und Schweine‑Schlachtkörper ein. Sie legt fest, wie viele Tiere mindestens kontrolliert werden müssen und wie oft Kontrollen je nach Schlachtvolumen stattfinden.Schwerpunkte
- Für Schlachtkörper von Rindern (mindestens acht Monate alt) muss das Kontrollorgan mindestens 40 Stück prüfen oder, falls weniger vorhanden sind, alle vorhandenen.
- Für Schweine‑Schlachtkörper (mindestens acht Monate alt) muss das Kontrollorgan mindestens 30 Stück prüfen bzw. alle, wenn weniger als 30 vorhanden sind.
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