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Änderung der Verordnung zur Erstellung von Preis‑Indizes (2019)
Verordnung vom 24.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ändert die Regeln für Preis‑Indizes: Sie erlaubt elektronische Meldungen, präzisiert Fachbegriffe und legt einen jährlichen Kostenersatz für die Statistikbehörde fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/24/2019XXVI
Statistik
Wirtschaft
Finanzierung
Digitalisierung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ändert die Regeln für Preis‑Indizes: Sie erlaubt elektronische Meldungen, präzisiert Fachbegriffe und legt einen jährlichen Kostenersatz für die Statistikbehörde fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den neuen Titel fest: Sie ist die Verordnung der Ministerinnen und Minister für Digitalisierung, Verkehr, Innovation, Technologie sowie Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Erstellung von Preis‑Indizes.
  • Ergänzt wird ein neuer Absatz, der regelt, dass Unternehmen bei vorhandener technischer Infrastruktur die Erhebungsunterlagen elektronisch erhalten und übermitteln können; fehlt diese Infrastruktur, muss das Unternehmen innerhalb von zwei Wochen schriftlich melden, dass es die Unterlagen in Papierform erhalten will.
Dokumente (PDFs)
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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