Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ändert die Regeln für Preis‑Indizes: Sie erlaubt elektronische Meldungen, präzisiert Fachbegriffe und legt einen jährlichen Kostenersatz für die Statistikbehörde fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/24/2019XXVI
Statistik
Wirtschaft
Finanzierung
Digitalisierung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ändert die Regeln für Preis‑Indizes: Sie erlaubt elektronische Meldungen, präzisiert Fachbegriffe und legt einen jährlichen Kostenersatz für die Statistikbehörde fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den neuen Titel fest: Sie ist die Verordnung der Ministerinnen und Minister für Digitalisierung, Verkehr, Innovation, Technologie sowie Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Erstellung von Preis‑Indizes.
- Ergänzt wird ein neuer Absatz, der regelt, dass Unternehmen bei vorhandener technischer Infrastruktur die Erhebungsunterlagen elektronisch erhalten und übermitteln können; fehlt diese Infrastruktur, muss das Unternehmen innerhalb von zwei Wochen schriftlich melden, dass es die Unterlagen in Papierform erhalten will.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.