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Verordnung über qualifizierte Stellen (QuaSteV)
Verordnung vom 25.07.2019

Zusammenfassung

Die QuaSteV legt fest, welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, um als qualifizierte Stelle Betreiber kritischer Infrastrukturen zu prüfen, und definiert dafür Prüf‑, Melde‑ und Sicherheitsanforderungen.
Bundesministerium für Inneres7/25/2019XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die QuaSteV legt fest, welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, um als qualifizierte Stelle Betreiber kritischer Infrastrukturen zu prüfen, und definiert dafür Prüf‑, Melde‑ und Sicherheitsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie regelt, welche Anforderungen qualifizierte Stellen erfüllen müssen, um Betreiber wesentlicher Dienste zu prüfen.
  • Qualifizierte Stellen müssen erfahrene Prüfer einsetzen – mindestens einen mit über fünf Jahren und zwei mit über drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, die zudem zertifiziert und einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen sind.
Dokumente (PDFs)
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